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Optionen und Futures bei IBKR versteuern — Termingeschäfte in Topf 2

Interactive Brokers ist einer der wenigen Broker mit breitem Zugang zu Optionen, Futures und CFDs. Steuerlich sind das Termingeschäfte — und die werden anders behandelt als Aktien oder ETFs. Dieser Artikel erklärt, wie Gewinne, Verluste und Stillhalterprämien aus deinem IBKR-Depot in der Steuererklärung eingeordnet werden und was sich für das Steuerjahr 2025 geändert hat.

Termingeschäfte laufen in Topf 2 — getrennt von Aktien

Das deutsche Steuerrecht führt getrennte Verlustverrechnungstöpfe: Aktiengeschäfte in Topf 1, Termingeschäfte und sonstige Kapitalerträge in Topf 2. Ein Verlust im einen Topf senkt nur die Steuer auf einen Gewinn im selben Topf. Deine Optionsverluste kannst du also nicht mit Aktiengewinnen verrechnen — sie mindern nur andere Erträge aus Topf 2.

Gewinne aus Termingeschäften unterliegen wie andere Kapitalerträge der 25 % Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Da IBKR nichts einbehält, deklarierst du sie selbst über die Anlage KAP.

Was als Termingeschäft zählt

  • Optionen — gekaufte Calls und Puts, deren Gewinn/Verlust bei Verkauf, Ausübung oder Verfall realisiert wird.
  • Futures — inklusive Barausgleich.
  • CFDs — Differenzkontrakte auf Indizes, Rohstoffe u. a.
  • Stillhaltergeschäfte — Prämien aus geschriebenen (verkauften) Optionen; dazu unten mehr.

Neu ab 2025: die 20.000-€-Grenze ist weg

Wichtige Änderung für das Steuerjahr 2025. Bis einschließlich 2024 galt für Termingeschäfte eine Sonderregel (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG): Verluste waren nur bis 20.000 € pro Jahr mit Termingeschäftsgewinnen verrechenbar, der Rest musste vorgetragen werden. Diese Beschränkung ist mit dem JStG 2024 ersatzlos weggefallen. Ab 2025 sind Options- und Future-Verluste wieder unbegrenzt mit Termingeschäftsgewinnen (innerhalb von Topf 2) verrechenbar.

Praktisch heißt das: Für 2025 musst du deine Termingeschäftsverluste nicht mehr künstlich deckeln. Für frühere Jahre (2022–2024), etwa bei einer Nacherklärung, galt die Grenze noch — und die Verluste liefen dort über eine eigene Formularzeile.

Wo die Beträge im Formular landen

Gewinne aus Termingeschäften fließen in den Saldo der Kapitalerträge in Zeile 19 der Anlage KAP ein (bei ausländischen Erträgen ohne inländischen Steuerabzug). Für Verluste galt bis 2024 eine gesonderte Zeile „Verluste aus Termingeschäften" (Zeile 24), die an die 20.000-€-Grenze gekoppelt war. Mit dem Wegfall der Beschränkung entfällt für 2025 diese gesonderte Zeile — die Termingeschäftsverluste werden innerhalb von Topf 2 verrechnet.

Die genaue Zeilenstruktur für Termingeschäfte hat sich zwischen den Steuerjahren mehrfach geändert. Orientiere dich immer an der amtlichen Anleitung des Formulars für dein Steuerjahr und prüfe die Beträge vor Abgabe.

Stillhalterprämien — der Sonderfall

Verkaufst (schreibst) du Optionen, erhältst du eine Stillhalterprämie. Diese Prämie ist im Zuflusszeitpunkt als Kapitalertrag steuerpflichtig. Zahlst du später etwas, um die Position glattzustellen, mindert das den Ertrag. Auch Stillhaltergeschäfte gehören zu Topf 2. Bei IBKR erkennst du sie im Flex Query an den Options-Transaktionen mit Prämienzufluss — wie du den Report exportierst, steht in Flex Query erstellen.

Währungsumrechnung nicht vergessen

Optionen und Futures bei IBKR laufen oft in US-Dollar. Jede Prämie, jeder Gewinn und Verlust muss zum EZB-Referenzkurs des jeweiligen Tags in Euro umgerechnet werden — genau wie bei Aktien. Details dazu in FIFO und Fremdwährung bei IBKR.

Selbst zuordnen — oder rechnen lassen

Die Topf-Zuordnung, die Euro-Umrechnung und die Trennung von Stillhalterprämien und Glattstellungen aus einem aktiven Optionsdepot sind aufwendig. KAPitan liest deinen Flex Query, ordnet Termingeschäfte dem jeweiligen Topf zu und gibt dir die fertigen Zeilen für die Anlage KAP — bitte vor Abgabe prüfen. Den Gesamtablauf zeigt IBKR Steuererklärung 2025.

Häufige Fragen zu Optionen und Futures bei IBKR

Kann ich Optionsverluste mit Aktiengewinnen verrechnen?
Nein. Termingeschäfte liegen in Topf 2, Aktien in Topf 1. Optionsverluste mindern nur Gewinne aus Topf 2 (andere Termingeschäfte und sonstige Kapitalerträge), nicht deine Aktiengewinne.
Gilt die 20.000-€-Grenze für meine Steuererklärung 2025 noch?
Nein. Für das Steuerjahr 2025 ist die Beschränkung weggefallen (JStG 2024). Termingeschäftsverluste sind wieder unbegrenzt mit Termingeschäftsgewinnen verrechenbar. Für 2022–2024 galt die Grenze noch.
Sind Stillhalterprämien sofort steuerpflichtig?
Ja, im Zeitpunkt des Zuflusses. Ein späteres Glattstellungsgeschäft mindert den Ertrag. Beides gehört zu Topf 2.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

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