Optionen und Futures bei IBKR versteuern — Termingeschäfte in Topf 2
Interactive Brokers ist einer der wenigen Broker mit breitem Zugang zu Optionen, Futures und CFDs. Steuerlich sind das Termingeschäfte — und die werden anders behandelt als Aktien oder ETFs. Dieser Artikel erklärt, wie Gewinne, Verluste und Stillhalterprämien aus deinem IBKR-Depot in der Steuererklärung eingeordnet werden und was sich für das Steuerjahr 2025 geändert hat.
Termingeschäfte laufen in Topf 2 — getrennt von Aktien
Das deutsche Steuerrecht führt getrennte Verlustverrechnungstöpfe: Aktiengeschäfte in Topf 1, Termingeschäfte und sonstige Kapitalerträge in Topf 2. Ein Verlust im einen Topf senkt nur die Steuer auf einen Gewinn im selben Topf. Deine Optionsverluste kannst du also nicht mit Aktiengewinnen verrechnen — sie mindern nur andere Erträge aus Topf 2.
Gewinne aus Termingeschäften unterliegen wie andere Kapitalerträge der 25 % Abgeltungsteuer (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Da IBKR nichts einbehält, deklarierst du sie selbst über die Anlage KAP.
Was als Termingeschäft zählt
- Optionen — gekaufte Calls und Puts, deren Gewinn/Verlust bei Verkauf, Ausübung oder Verfall realisiert wird.
- Futures — inklusive Barausgleich.
- CFDs — Differenzkontrakte auf Indizes, Rohstoffe u. a.
- Stillhaltergeschäfte — Prämien aus geschriebenen (verkauften) Optionen; dazu unten mehr.
Neu ab 2025: die 20.000-€-Grenze ist weg
Praktisch heißt das: Für 2025 musst du deine Termingeschäftsverluste nicht mehr künstlich deckeln. Für frühere Jahre (2022–2024), etwa bei einer Nacherklärung, galt die Grenze noch — und die Verluste liefen dort über eine eigene Formularzeile.
Wo die Beträge im Formular landen
Gewinne aus Termingeschäften fließen in den Saldo der Kapitalerträge in Zeile 19 der Anlage KAP ein (bei ausländischen Erträgen ohne inländischen Steuerabzug). Für Verluste galt bis 2024 eine gesonderte Zeile „Verluste aus Termingeschäften" (Zeile 24), die an die 20.000-€-Grenze gekoppelt war. Mit dem Wegfall der Beschränkung entfällt für 2025 diese gesonderte Zeile — die Termingeschäftsverluste werden innerhalb von Topf 2 verrechnet.
Stillhalterprämien — der Sonderfall
Verkaufst (schreibst) du Optionen, erhältst du eine Stillhalterprämie. Diese Prämie ist im Zuflusszeitpunkt als Kapitalertrag steuerpflichtig. Zahlst du später etwas, um die Position glattzustellen, mindert das den Ertrag. Auch Stillhaltergeschäfte gehören zu Topf 2. Bei IBKR erkennst du sie im Flex Query an den Options-Transaktionen mit Prämienzufluss — wie du den Report exportierst, steht in Flex Query erstellen.
Währungsumrechnung nicht vergessen
Optionen und Futures bei IBKR laufen oft in US-Dollar. Jede Prämie, jeder Gewinn und Verlust muss zum EZB-Referenzkurs des jeweiligen Tags in Euro umgerechnet werden — genau wie bei Aktien. Details dazu in FIFO und Fremdwährung bei IBKR.
Selbst zuordnen — oder rechnen lassen
Die Topf-Zuordnung, die Euro-Umrechnung und die Trennung von Stillhalterprämien und Glattstellungen aus einem aktiven Optionsdepot sind aufwendig. KAPitan liest deinen Flex Query, ordnet Termingeschäfte dem jeweiligen Topf zu und gibt dir die fertigen Zeilen für die Anlage KAP — bitte vor Abgabe prüfen. Den Gesamtablauf zeigt IBKR Steuererklärung 2025.
Häufige Fragen zu Optionen und Futures bei IBKR
Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.