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Interactive Brokers und die Anlage KAP — so versteuerst du dein IBKR-Depot

Du investierst über Interactive Brokers (IBKR) — vielleicht Aktien und ETFs, oft auch Optionen, Futures oder Dividenden in einem halben Dutzend Währungen. Und jetzt, zur Steuererklärung, stellst du fest: IBKR schickt dir keine deutsche Jahressteuerbescheinigung. Kein automatischer Steuerabzug, kein fertiges Formular. Die Anlage KAP musst du selbst ausfüllen.

Das klingt erst mal nach viel — ist aber vor allem eine Frage, den Ablauf einmal zu verstehen. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, was steuerlich eigentlich passiert, welche Formulare und Zeilen betroffen sind, wie du deine Daten aus IBKR bekommst und worauf du bei Währungen, US-Dividenden, Optionen und der FIFO-Berechnung achten musst — alles, was du selbst tun musst. Und falls du die eigentliche Rechnerei nicht per Hand machen möchtest: Genau dabei kann dir KAPitan am Ende die Arbeit abnehmen.

Dieser Artikel erklärt die Mechanikwarum IBKR steuerlich so funktioniert. Wenn du direkt loslegen und dein Steuerjahr 2025 ausfüllen willst, führt dich IBKR Steuererklärung 2025 — was du wo eintragen musst Schritt für Schritt durch den Ablauf.

Warum Interactive Brokers ein steuerlicher Sonderfall ist

Auf Kapitalerträge — Kursgewinne, Dividenden, Zinsen — fallen in Deutschland pauschal 25 % Abgeltungsteuer an (plus Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer). Bei einer deutschen Bank — comdirect, DKB, ING — passiert das unsichtbar: Die Bank berechnet die Steuer bei jedem Verkauf und jeder Dividende, führt sie direkt ans Finanzamt ab (§ 43a EStG), verrechnet Verluste, überwacht deinen Sparer-Pauschbetrag und stellt am Jahresende eine druckfertige Jahressteuerbescheinigung aus. Du musst nichts rechnen und oft nicht einmal eine Anlage KAP abgeben.

Interactive Brokers ist ein US-Broker und unterliegt dieser deutschen Abzugspflicht nicht. Es behält keine deutsche Steuer ein und erstellt keine Bescheinigung — jeder Gewinn, jede Dividende, jeder Zins landet ungekürzt auf deinem Konto. Damit wandert die komplette Arbeit, die sonst die Bank erledigt, zu dir: Du musst sämtliche Erträge selbst ermitteln, in Euro umrechnen, in die richtigen Zeilen eintragen und über die Steuererklärung deklarieren (§ 32d Abs. 3 EStG). Dasselbe gilt für IBKR-Introducing-Broker wie LYNX, CapTrader oder BANX, die technisch auf der Infrastruktur von Interactive Brokers laufen und dieselben Reports ausgeben.

Faustregel

Kein deutscher Steuerabzug an der Quelle heißt: Du deklarierst brutto und zahlst die Steuer erst über die Veranlagung. Auch bei Verlusten oder unterhalb des Sparer-Pauschbetrags (1.000 € / 2.000 €) musst du die Anlage KAP abgeben — sonst verfallen deine Verluste.

Welche Formulare du als IBKR-Nutzer brauchst

Mindestens die Anlage KAP, bei ETFs und Fonds zusätzlich die Anlage KAP-INV. Termingeschäfte (Optionen, Futures) laufen ebenfalls über die Anlage KAP, aber in einem eigenen Verlustverrechnungstopf.

Welche Anlage für was?
ErtragAnlageZeile
Aktiengewinne + Dividenden + Zinsen (Gesamt)KAP19
Davon: Aktiengewinne (in Z19 enthalten)KAP20
Verluste sonstige inkl. Termingeschäfte (Topf 2)KAP22
Aktienverluste (Topf 1)KAP23
Anrechenbare QuellensteuerKAP41
ETF-Ausschüttungen (vor TFS, je Fondsart)KAP-INV4–8
Vorabpauschale (vor TFS, je Fondsart)KAP-INV9–13
ETF-Veräußerungsgewinne/-verluste (vor TFS)KAP-INV14–26

Welche Zeile für welchen Betrag genau zuständig ist, erklärt der Artikel Anlage KAP und KAP-INV 2025 — alle Zeilen erklärt. Den allgemeinen Rahmen für ausländische Broker findest du unter Anlage KAP bei ausländischen Brokern.

Der Flex Query Report — deine Datengrundlage

IBKR bietet zwar fertige „Tax Documents" an — die folgen aber US-Steuerregeln und sind für die deutsche Anlage KAP nutzlos. Was du brauchst, ist der Activity Flex Query als XML-Export: eine vollständige, maschinenlesbare Liste aller Transaktionen.

So exportierst du ihn im IBKR Client Portal:

  1. Performance & Berichte → Flex Queries öffnen und eine neue Kontoumsatz-Flex-Query (Activity Flex Query) anlegen, z. B. „KAPitan Steuer".
  2. Alle acht benötigten Abschnitte aktivieren — Ausführungen, Kapitalflussrechnung (Statement of Funds), Cash-Bericht, Kapitalmaßnahmen, Offene Positionen, Trade-Transfers, Gewährung von Bezugsrechten und Finanzinstrument-Informationen — und darin jeweils alle Felder auswählen. Bei Cash-Bericht und Kapitalflussrechnung zusätzlich die Währungsaufschlüsselung einschalten.
  3. Ebene je Abschnitt: AusführungenAusführung (nicht Order, sonst fehlt die Detailtiefe für die FIFO-Kette), Kapitalmaßnahmen → Detail, Offene Positionen → Gesamtübersicht, Transfers → Transfer.
  4. Zeitraum auf Benutzerdefiniert setzen, Format XML, Datumsformat yyyyMMdd, Zeitformat HHmmss, Trennzeichen Semikolon — dann ausführen und die Datei herunterladen.
Wichtig: Exportiere alle Jahre seit Depoteröffnung, nicht nur das Steuerjahr. Ohne die frühere Kaufhistorie fehlt die FIFO-Kette, und die Anschaffungskosten deiner Verkäufe sind unbekannt. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung mit Screenshots findest du auf der IBKR-Seite von KAPitan.

Die IBKR-Besonderheiten im Detail

Multi-Currency: alles muss in Euro

Das deutsche Finanzamt rechnet ausschließlich in Euro. IBKR bucht aber in Dutzenden Währungen — USD, GBP, CHF und mehr. Jeder Kauf, Verkauf und jede Dividende muss deshalb zu dem Kurs in Euro umgerechnet werden, der am jeweiligen Transaktionstag galt — und zwar zum amtlichen EZB-Referenzkurs. Das heißt: nicht ein Jahresmittelkurs und auch nicht IBKRs eigener fxRateToBase, der von der Bank zu ihren eigenen Zwecken gebildet wird.

Was du tun musst: für jede Transaktion das Datum nehmen, den passenden EZB-Kurs heraussuchen und den Betrag umrechnen — bei einem aktiven IBKR-Depot schnell mehrere Hundert Einzelumrechnungen.

US-Dividenden und Quellensteuer

Zahlt ein US-Unternehmen wie Apple oder Coca-Cola eine Dividende, greift zuerst der US-Fiskus zu und behält direkt an der Quelle 15 % Quellensteuer ein. Auf denselben Betrag will danach auch das deutsche Finanzamt seine Abgeltungsteuer — die Dividende würde also doppelt besteuert. Damit das nicht passiert, erlaubt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA, die bereits gezahlten 15 % auf die deutsche Steuer anzurechnen.

Was du tun musst: die Bruttodividende (vor Quellensteuer) bei den Erträgen angeben und die anrechenbare Quellensteuer in Zeile 41 der Anlage KAP eintragen — aber nur bis zur DBA-Grenze, nicht mehr. Wie das genau geht und was der teuerste Fehler dabei ist, steht in Quellensteuer anrechnen — Zeile 41 richtig ausfüllen.

Optionen, Futures und CFDs — Termingeschäfte in Topf 2

IBKR ist einer der wenigen Broker mit breitem Zugang zu Optionen und Futures. Solche Geschäfte gelten steuerlich als Termingeschäfte und werden nicht mit Aktien verrechnet: Das Steuerrecht sortiert Gewinne und Verluste in getrennte Verlustverrechnungstöpfe — Aktien in Topf 1, Termingeschäfte und sonstige Erträge in Topf 2 —, und ein Minus im einen Topf senkt nur die Steuer auf ein Plus im selben Topf. Was du tun musst: deine IBKR-Positionen korrekt den Töpfen zuordnen. Wie die Töpfe funktionieren, erklärt Verlustverrechnungstöpfe — Topf 1 und Topf 2.

Neu ab 2025: Die Verlustverrechnungsbeschränkung für Termingeschäfte (früher nur bis 20.000 € pro Jahr verrechenbar) ist mit dem JStG 2024 ersatzlos weggefallen. Options- und Future-Verluste sind damit wieder unbegrenzt mit Termingeschäftsgewinnen verrechenbar.

ETFs: Teilfreistellung und Vorabpauschale

ETFs und Fonds werden steuerlich anders behandelt als einzelne Aktien. Zwei Regeln sind wichtig: Bei der Teilfreistellung bleibt ein Teil deiner Fondserträge steuerfrei (bei Aktien-ETFs z. B. 30 %), als Ausgleich dafür, dass der Fonds intern bereits Steuern zahlt. Und die Vorabpauschale sorgt dafür, dass auch thesaurierende ETFs jährlich eine kleine Mindestbesteuerung auslösen — selbst wenn du nichts verkauft hast.

Die Tücke bei IBKR: Es führt ETFs im Report häufig als Aktie („STK"). Die richtige Einordnung richtet sich aber nach der ISIN, nicht nach IBKRs Assetkategorie. Was du tun musst: jeden ETF selbst als Fonds erkennen, seine Teilfreistellungsquote bestimmen und die Vorabpauschale berechnen — wer einen ETF wie eine Aktie behandelt, verschenkt die Teilfreistellung und übersieht die Vorabpauschale.

FIFO und Anschaffungskosten

Wenn du eine Aktie mehrfach zu unterschiedlichen Preisen gekauft und dann einen Teil verkauft hast — welche Stücke gelten als verkauft? Das deutsche Steuerrecht schreibt First-In-First-Out vor (§ 20 Abs. 4 EStG): Es gelten immer die ältesten Anteile als zuerst verkauft. Erst daraus ergeben sich die Anschaffungskosten und damit dein steuerpflichtiger Gewinn.

IBKR liefert zwar eigene Werte für realisierte Gewinne (fifoPnlRealized, costBasis) — diese folgen aber US-Regeln, nicht dem deutschen FIFO. Was du tun musst: jeden Verkauf selbst über die gesamte Kaufhistorie seit Depoteröffnung nach FIFO auflösen. Wie das Finanzamt den Gewinn ermittelt, zeigt FIFO-Berechnung.

Introducing Broker: LYNX, CapTrader, BANX

Läuft dein Depot über LYNX, CapTrader oder BANX? Diese Anbieter sind Introducing Broker auf Basis von Interactive Brokers und geben dieselben Flex-Query-Exporte aus. Steuerlich gilt für sie genau dasselbe wie für IBKR direkt — siehe auch LYNX und die Anlage KAP.

Die häufigsten Fehler bei der IBKR-Steuer

  • Fremdwährungen mit dem IBKR-Kurs statt dem EZB-Referenzkurs umgerechnet.
  • Nur das Steuerjahr exportiert — dadurch fehlt die FIFO-Kette für ältere Positionen.
  • US-Quellensteuer über der DBA-Grenze in Zeile 41 angesetzt.
  • ETFs als Aktien behandelt und die Teilfreistellung vergessen.
  • Die Vorabpauschale für thesaurierende ETFs übersehen.

Selbst rechnen — oder die Rechnerei abgeben

All das kannst du grundsätzlich selbst erledigen: Flex Query exportieren, jede Währung zum EZB-Kurs umrechnen, die FIFO-Kette über alle Jahre auflösen, Teilfreistellung und Vorabpauschale bestimmen, die Quellensteuer anrechnen und die Optionen und Futures dem richtigen Topf zuordnen. Es ist kein Hexenwerk — aber bei einem aktiven IBKR-Depot ist es viel Fleißarbeit, und ein einziger Zahlendreher wirkt sich direkt auf deine Steuer aus.

Genau hier kann dir KAPitan die Arbeit abnehmen. Du lädst deinen Flex Query XML-Report hoch, und KAPitan übernimmt die komplette Rechnerei — EZB-Umrechnung, FIFO, Teilfreistellung, Vorabpauschale, Quellensteuer-Anrechnung und die Topf-Zuordnung — und gibt dir am Ende die fertigen, direkt übertragbaren Zeilen für Anlage KAP und KAP-INV. Eintragen und abschicken musst du selbst; das Rechnen übernehmen wir. Mehr dazu auf der IBKR-Seite →

Häufige Fragen zu Interactive Brokers und der Anlage KAP

Bekomme ich von Interactive Brokers eine deutsche Steuerbescheinigung?
Nein. IBKR stellt keine deutsche Jahressteuerbescheinigung nach § 43a EStG aus und behält keine Abgeltungsteuer ein. Die im Client Portal angebotenen „Tax Documents" folgen US-Steuerregeln und sind für die deutsche Anlage KAP nicht verwendbar.
Welchen Report brauche ich für die Steuererklärung?
Den Activity Flex Query als XML, exportiert über Performance & Berichte → Flex Queries. Exportiere den Zeitraum ab deiner ersten Transaktion bis zum Jahresende — nicht nur das Steuerjahr, sonst fehlen die Anschaffungskosten für die FIFO-Berechnung.
Werden meine US-Dividenden doppelt besteuert?
Nein, wenn du sie richtig einträgst. Die einbehaltenen 15 % US-Quellensteuer sind nach dem DBA auf deine deutsche Steuer anrechenbar — in Zeile 41 der Anlage KAP. Die Bruttodividende gibst du bei den Erträgen an. Ohne Zeile 41 zahlst du auf US-Dividenden faktisch deutlich mehr als nötig.
Wie werden Optionen und Futures bei IBKR versteuert?
Als Termingeschäfte im Verlustverrechnungstopf 2, getrennt von Aktien. Seit 2025 ist die frühere 20.000-€-Beschränkung für die Verrechnung von Termingeschäftsverlusten weggefallen (JStG 2024).
Gilt das auch für LYNX, CapTrader oder BANX?
Ja. Diese Anbieter sind Introducing Broker auf Basis von Interactive Brokers und liefern dieselben Flex-Query-Reports. Steuerlich gilt für sie dasselbe wie für IBKR.

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

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