Anlage KAP und KAP-INV 2025 — alle Zeilen erklärt
Du hast bei DEGIRO oder einem anderen ausländischen Broker Gewinne, Dividenden oder ETF-Erträge — und jetzt sitzt du in deiner Steuererklärungssoftware vor zwei Formularnamen, die du noch nie gehört hast. Das ist der Standardfall. Anlage KAP und Anlage KAP-INV decken zusammen praktisch alle Kapitalerträge ab, die ein Privatanleger bei einem ausländischen Depot melden muss.
Für das Steuerjahr 2025 gibt es außerdem eine wichtige Neuerung: Die separaten Zeilen für Termingeschäfte (Optionen, Futures) sind weggefallen. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die bis dahin geltende Verlustbeschränkung nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG aufgehoben. Was das konkret bedeutet, erklärt dieser Artikel — zusammen mit allen relevanten Zeilen beider Formulare.
Zwei Formulare — wer braucht was?
Die Trennlinie ist die Produktkategorie:
- Anlage KAP — für Einzeltitel: Aktien, Anleihen, Zertifikate, Derivate, Dividenden und Zinsen. Rechtsgrundlage: § 20 EStG.
- Anlage KAP-INV — ausschließlich für Investmentfonds im Sinne des InvStG 2018: ETFs, aktiv gemanagte Fonds. Rechtsgrundlage: § 56 InvStG.
Entscheidend: ETF-Erträge gehören nicht in die Anlage KAP. Wer ETF-Dividenden in Zeile 19 der KAP einträgt, macht die Teilfreistellung kaputt — die Software kann sie dann nicht mehr korrekt berechnen.
KAP immer. KAP-INV zusätzlich, sobald irgendein ETF oder Investmentfonds im Depot war — egal ob verkauft, ausschüttend oder thesaurierend.
Anlage KAP 2025 — die relevanten Zeilen
Als DEGIRO-Nutzer füllst du den Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" aus.
| Zeile | Was hierher kommt | Hinweis |
|---|---|---|
| 19 | Gesamtbetrag aller ausländischen Kapitalerträge | Dividenden + Zinsen + netto Aktiengewinne (wenn positiv) + Termingeschäftsergebnisse |
| 20 | Davon: Aktiengewinne (Unterzeile, in Z19 enthalten) | Wiederholt nur den Aktienanteil aus Z19 — nötig für die Topf-1-Verrechnung |
| 22 | Verluste ohne Aktienveräußerungen (Topf 2) | Nur ausfüllen, wenn Topf 2 insgesamt negativ ist |
| 23 | Verluste aus Aktienveräußerungen (Topf 1) | Aktienbruttoverluste, die nicht durch Aktiengewinne gedeckt sind |
| 41 | Anrechenbare ausländische Quellensteuer | Max. min(einbehaltene WHT, 25 % des Bruttobetrags) — § 32d Abs. 5 EStG |
In den Jahren 2022–2024 gab es separate Zeilen für Termingeschäfte-Gewinne (Z21) und -Verluste (Z24). Der BFH hatte die Verlustbeschränkung auf max. 20.000 €/Jahr (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG) für verfassungswidrig erklärt. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Beschränkung daraufhin ab dem 1. Januar 2025 ersatzlos aufgehoben. Verluste aus Optionen und Futures fließen jetzt frei in Z19 bzw. Z22 ein — ohne Sonderbegrenzung.
Zeile 37 — Günstigerprüfung (Veranlagungsoption)
Wer ein geringes Gesamteinkommen hat, zahlt möglicherweise weniger als die pauschalen 25 % Abgeltungsteuer. Mit einem Kreuz in Zeile 37 beantragst du, dass das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz günstiger ist (§ 32d Abs. 6 EStG). Ist er günstiger, wird der niedrigere Satz angewendet — ist er höher, bleibt es bei 25 %. Das Kreuz kostet nichts, kann aber Geld sparen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter ca. 18.000 € (Single) liegt.
Anlage KAP-INV 2025 — alle Zeilen erklärt
Alle Beträge in der Anlage KAP-INV werden vor Teilfreistellung eingetragen. Das ist der häufigste Fehler überhaupt: Die Teilfreistellung wird vom Steuerformular automatisch herausgerechnet (§ 20 InvStG). Wer den bereits gekürzten Nettobetrag einträgt, zahlt zu wenig und riskiert eine Nachzahlung.
Zeilen 4–8 — Ausschüttungen je Fondstyp
Alle ETF-Dividenden und Ausschüttungen des Jahres, je nach Fondsart in die richtige Zeile, vor Teilfreistellung. Thesaurierende ETFs tauchen hier nicht auf — die haben keine Ausschüttungen.
| Zeile | Fondstyp | TFS-Satz | Typisches Beispiel |
|---|---|---|---|
| 4 | Aktienfonds (≥ 51 % Aktienquote) | 30 % | iShares MSCI World, Vanguard FTSE All-World |
| 5 | Mischfonds (≥ 25 % Aktienquote) | 15 % | Multi-Asset-ETFs |
| 6 | Immobilienfonds Inland | 60 % | Inländische REIT-Fonds |
| 7 | Immobilienfonds Ausland | 80 % | iShares Developed Markets Property Yield |
| 8 | Sonstige Fonds (Anleihen, Geldmarkt, Rohstoffe …) | 0 % | iShares Core € Corp Bond, Geldmarkt-ETFs |
Zeilen 9–13 — Vorabpauschale je Fondstyp (seit 2024)
Die Vorabpauschale (VP) ist eine Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds nach § 18 InvStG. 2025 ist sie aktiv (Basiszins 2,29 %). Berechnung: Anteile × NAV 1.1.2025 × 70 % × 2,29 % = Basisertrag, minus Ausschüttungen des Jahres. Den Bruttobetrag vor TFS je Fondsart hier eintragen.
| Zeile | Vorabpauschale für … | TFS-Satz |
|---|---|---|
| 9 | Aktienfonds | 30 % |
| 10 | Mischfonds | 15 % |
| 11 | Immobilienfonds Inland | 60 % |
| 12 | Immobilienfonds Ausland | 80 % |
| 13 | Sonstige Fonds | 0 % |
Zeilen 14–27 — Veräußerungsgewinne und -verluste, alle Fondstypen
Für jeden Fondstyp gibt es drei Zeilen: Gewinne, Alt-Anteile-Unterzeile, Verluste. Wichtig: Verluste als positive Zahlen in die Verlust-Zeile, nicht negativ in die Gewinne-Zeile. Beträge immer vor Teilfreistellung. Kostenbasis nach FIFO (§ 20 Abs. 4 EStG).
| Zeile | Inhalt | TFS |
|---|---|---|
| 14 | Gewinne aus Veräußerungen Aktienfonds (vor TFS) | 30 % |
| 15 | ↳ Davon aus Alt-Anteilen (§ 56 Abs. 6 InvStG — Kauf vor 01.01.2018, Freibetrag 100.000 € lifetime) | 30 % |
| 16 | Verluste aus Veräußerungen Aktienfonds (vor TFS, als positive Zahl) | 30 % |
| 17 | Gewinne aus Veräußerungen Mischfonds (vor TFS) | 15 % |
| 18 | ↳ Davon aus Alt-Anteilen | 15 % |
| 19 | Verluste aus Veräußerungen Mischfonds (vor TFS, als positive Zahl) | 15 % |
| 20 | Gewinne aus Veräußerungen Immobilienfonds Inland (vor TFS) | 60 % |
| 21 | ↳ Davon aus Alt-Anteilen | 60 % |
| 22 | Verluste aus Veräußerungen Immobilienfonds Inland (vor TFS) | 60 % |
| 23 | Gewinne aus Veräußerungen Auslands-Immobilienfonds (vor TFS) | 80 % |
| 24 | ↳ Davon aus Alt-Anteilen | 80 % |
| 25 | Verluste aus Veräußerungen Auslands-Immobilienfonds (vor TFS) | 80 % |
| 26 | Gewinne aus Veräußerungen sonstige Fonds (vor TFS) | 0 % |
| 27 | ↳ Davon aus Alt-Anteilen | 0 % |
Vorabpauschale 2025 — aktiv mit Basiszins 2,29 %
In 2022 und 2023 war die Vorabpauschale null (negativer Basiszins). Seit 2024 ist sie wieder aktiv. Für das Steuerjahr 2025 gilt ein Basiszins von 2,29 % (BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025).
Formel (§ 18 Abs. 1 InvStG):
Basisertrag = Anzahl Anteile × NAV zum 1.1.2025 × 70 % × 2,29 %
− Ausschüttungen des Jahres (soweit positiv)
= Vorabpauschale brutto (Deckel: max. Wertzuwachs + Ausschüttungen)
Den Bruttobetrag trägst du je nach Fondstyp in Z9–13 ein (vor TFS). War der ETF-Kurs Ende 2025 unter dem Startkurs, ist die VP null — kein Deckel nötig. Die VP gilt als am 2. Januar 2026 zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG).
Konkretes Beispiel: Aktien und ETF im selben Depot
Position 1: iShares Core MSCI World ETF (Aktienfonds, 30 % TFS)
- 200 Anteile, NAV 1.1.2025: 80,00 €; NAV 31.12.2025: 87,50 €
- Ausschüttungen 2025: 2 × 55,00 € = 110,00 € brutto
- Basisertrag: 200 × 80 € × 70 % × 2,29 % = 256,48 €
- VP = 256,48 − 110,00 = 146,48 € brutto (in Z9 einzutragen)
Position 2: Apple-Aktien (FIFO-Verkauf)
- Kauf 30 Stück am 15.03.2023 zu 155,00 € = Einstand 4.650,00 €
- Kauf 20 Stück am 10.09.2024 zu 210,00 € = Einstand 4.200,00 €
- Verkauf 35 Stück am 12.06.2025 zu 230,00 € = Erlös 8.050,00 €
- FIFO: 30 Stück (Einstand 4.650 €) + 5 Stück (Einstand 1.050 €) = 5.700,00 €
- Gewinn: 8.050 − 5.700 = 2.350,00 €
Position 3: Johnson & Johnson Dividende (US, 15 % Quellensteuer)
- Bruttodividende: 200,00 €; Quellensteuer 15 %: 30,00 €
- Anrechenbar: min(30 €, 25 % × 200 €) = 30,00 €
| Formular + Zeile | Betrag |
|---|---|
| Anlage KAP Z19 | 2.550,00 € (2.350 + 200 Dividende) |
| Anlage KAP Z20 | 2.350,00 € |
| Anlage KAP Z41 | 30,00 € |
| Anlage KAP-INV Z4 | 110,00 € (brutto, vor TFS) |
| Anlage KAP-INV Z9 | 146,48 € (brutto, vor TFS) |
Die häufigsten Fehler
2025 vs. Vorjahre — die wichtigsten Unterschiede
| Thema | 2023 | 2024 | 2025 |
|---|---|---|---|
| Termingeschäfte-Verlustdeckel | max. 20.000 € | max. 20.000 € | aufgehoben |
| KAP Z21 / Z24 | vorhanden | vorhanden | entfallen |
| Vorabpauschale Basiszins | − 0,05 % → VP = 0 | + 2,55 % | + 2,29 % |
| KAP-INV Z9–13 (VP-Zeilen) | leer | eingeführt | weiterhin aktiv |
| Sparer-Pauschbetrag | 1.000 / 2.000 € | 1.000 / 2.000 € | 1.000 / 2.000 € |
Häufige Fragen
Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.