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Anlage KAP und KAP-INV 2025 — alle Zeilen erklärt

Du hast bei DEGIRO oder einem anderen ausländischen Broker Gewinne, Dividenden oder ETF-Erträge — und jetzt sitzt du in deiner Steuererklärungssoftware vor zwei Formularnamen, die du noch nie gehört hast. Das ist der Standardfall. Anlage KAP und Anlage KAP-INV decken zusammen praktisch alle Kapitalerträge ab, die ein Privatanleger bei einem ausländischen Depot melden muss.

Für das Steuerjahr 2025 gibt es außerdem eine wichtige Neuerung: Die separaten Zeilen für Termingeschäfte (Optionen, Futures) sind weggefallen. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die bis dahin geltende Verlustbeschränkung nach § 20 Abs. 6 S. 5 EStG aufgehoben. Was das konkret bedeutet, erklärt dieser Artikel — zusammen mit allen relevanten Zeilen beider Formulare.

Zwei Formulare — wer braucht was?

Die Trennlinie ist die Produktkategorie:

  • Anlage KAP — für Einzeltitel: Aktien, Anleihen, Zertifikate, Derivate, Dividenden und Zinsen. Rechtsgrundlage: § 20 EStG.
  • Anlage KAP-INV — ausschließlich für Investmentfonds im Sinne des InvStG 2018: ETFs, aktiv gemanagte Fonds. Rechtsgrundlage: § 56 InvStG.

Entscheidend: ETF-Erträge gehören nicht in die Anlage KAP. Wer ETF-Dividenden in Zeile 19 der KAP einträgt, macht die Teilfreistellung kaputt — die Software kann sie dann nicht mehr korrekt berechnen.

Faustregel

KAP immer. KAP-INV zusätzlich, sobald irgendein ETF oder Investmentfonds im Depot war — egal ob verkauft, ausschüttend oder thesaurierend.

Anlage KAP 2025 — die relevanten Zeilen

Als DEGIRO-Nutzer füllst du den Abschnitt „Kapitalerträge, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben" aus.

ZeileWas hierher kommtHinweis
19 Gesamtbetrag aller ausländischen Kapitalerträge Dividenden + Zinsen + netto Aktiengewinne (wenn positiv) + Termingeschäftsergebnisse
20 Davon: Aktiengewinne (Unterzeile, in Z19 enthalten) Wiederholt nur den Aktienanteil aus Z19 — nötig für die Topf-1-Verrechnung
22 Verluste ohne Aktienveräußerungen (Topf 2) Nur ausfüllen, wenn Topf 2 insgesamt negativ ist
23 Verluste aus Aktienveräußerungen (Topf 1) Aktienbruttoverluste, die nicht durch Aktiengewinne gedeckt sind
41 Anrechenbare ausländische Quellensteuer Max. min(einbehaltene WHT, 25 % des Bruttobetrags) — § 32d Abs. 5 EStG
Neu 2025: Zeilen 21 und 24 sind weggefallen

In den Jahren 2022–2024 gab es separate Zeilen für Termingeschäfte-Gewinne (Z21) und -Verluste (Z24). Der BFH hatte die Verlustbeschränkung auf max. 20.000 €/Jahr (§ 20 Abs. 6 S. 5 EStG) für verfassungswidrig erklärt. Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Beschränkung daraufhin ab dem 1. Januar 2025 ersatzlos aufgehoben. Verluste aus Optionen und Futures fließen jetzt frei in Z19 bzw. Z22 ein — ohne Sonderbegrenzung.

Zeile 37 — Günstigerprüfung (Veranlagungsoption)

Wer ein geringes Gesamteinkommen hat, zahlt möglicherweise weniger als die pauschalen 25 % Abgeltungsteuer. Mit einem Kreuz in Zeile 37 beantragst du, dass das Finanzamt prüft, ob dein persönlicher Einkommensteuersatz günstiger ist (§ 32d Abs. 6 EStG). Ist er günstiger, wird der niedrigere Satz angewendet — ist er höher, bleibt es bei 25 %. Das Kreuz kostet nichts, kann aber Geld sparen, wenn dein zu versteuerndes Einkommen insgesamt unter ca. 18.000 € (Single) liegt.

Anlage KAP-INV 2025 — alle Zeilen erklärt

Alle Beträge in der Anlage KAP-INV werden vor Teilfreistellung eingetragen. Das ist der häufigste Fehler überhaupt: Die Teilfreistellung wird vom Steuerformular automatisch herausgerechnet (§ 20 InvStG). Wer den bereits gekürzten Nettobetrag einträgt, zahlt zu wenig und riskiert eine Nachzahlung.

Zeilen 4–8 — Ausschüttungen je Fondstyp

Alle ETF-Dividenden und Ausschüttungen des Jahres, je nach Fondsart in die richtige Zeile, vor Teilfreistellung. Thesaurierende ETFs tauchen hier nicht auf — die haben keine Ausschüttungen.

ZeileFondstypTFS-SatzTypisches Beispiel
4Aktienfonds (≥ 51 % Aktienquote)30 %iShares MSCI World, Vanguard FTSE All-World
5Mischfonds (≥ 25 % Aktienquote)15 %Multi-Asset-ETFs
6Immobilienfonds Inland60 %Inländische REIT-Fonds
7Immobilienfonds Ausland80 %iShares Developed Markets Property Yield
8Sonstige Fonds (Anleihen, Geldmarkt, Rohstoffe …)0 %iShares Core € Corp Bond, Geldmarkt-ETFs

Zeilen 9–13 — Vorabpauschale je Fondstyp (seit 2024)

Die Vorabpauschale (VP) ist eine Mindestbesteuerung für thesaurierende Fonds nach § 18 InvStG. 2025 ist sie aktiv (Basiszins 2,29 %). Berechnung: Anteile × NAV 1.1.2025 × 70 % × 2,29 % = Basisertrag, minus Ausschüttungen des Jahres. Den Bruttobetrag vor TFS je Fondsart hier eintragen.

ZeileVorabpauschale für …TFS-Satz
9Aktienfonds30 %
10Mischfonds15 %
11Immobilienfonds Inland60 %
12Immobilienfonds Ausland80 %
13Sonstige Fonds0 %

Zeilen 14–27 — Veräußerungsgewinne und -verluste, alle Fondstypen

Für jeden Fondstyp gibt es drei Zeilen: Gewinne, Alt-Anteile-Unterzeile, Verluste. Wichtig: Verluste als positive Zahlen in die Verlust-Zeile, nicht negativ in die Gewinne-Zeile. Beträge immer vor Teilfreistellung. Kostenbasis nach FIFO (§ 20 Abs. 4 EStG).

ZeileInhaltTFS
14Gewinne aus Veräußerungen Aktienfonds (vor TFS)30 %
15↳ Davon aus Alt-Anteilen (§ 56 Abs. 6 InvStG — Kauf vor 01.01.2018, Freibetrag 100.000 € lifetime)30 %
16Verluste aus Veräußerungen Aktienfonds (vor TFS, als positive Zahl)30 %
17Gewinne aus Veräußerungen Mischfonds (vor TFS)15 %
18↳ Davon aus Alt-Anteilen15 %
19Verluste aus Veräußerungen Mischfonds (vor TFS, als positive Zahl)15 %
20Gewinne aus Veräußerungen Immobilienfonds Inland (vor TFS)60 %
21↳ Davon aus Alt-Anteilen60 %
22Verluste aus Veräußerungen Immobilienfonds Inland (vor TFS)60 %
23Gewinne aus Veräußerungen Auslands-Immobilienfonds (vor TFS)80 %
24↳ Davon aus Alt-Anteilen80 %
25Verluste aus Veräußerungen Auslands-Immobilienfonds (vor TFS)80 %
26Gewinne aus Veräußerungen sonstige Fonds (vor TFS)0 %
27↳ Davon aus Alt-Anteilen0 %
Alt-Anteile (Z15/18/21/24/27): Diese Unterzeilen sind nur relevant, wenn du Fondsanteile hältst, die du vor dem 1. Januar 2018 gekauft hast. Der Betrag in der Alt-Anteile-Zeile ist bereits in der Gewinne-Zeile darüber enthalten — er wird dort nur zusätzlich ausgewiesen.

Vorabpauschale 2025 — aktiv mit Basiszins 2,29 %

In 2022 und 2023 war die Vorabpauschale null (negativer Basiszins). Seit 2024 ist sie wieder aktiv. Für das Steuerjahr 2025 gilt ein Basiszins von 2,29 % (BMF-Schreiben vom 10. Januar 2025).

Formel (§ 18 Abs. 1 InvStG):

Vorabpauschale — Berechnung

Basisertrag = Anzahl Anteile × NAV zum 1.1.2025 × 70 % × 2,29 %

− Ausschüttungen des Jahres (soweit positiv)

= Vorabpauschale brutto (Deckel: max. Wertzuwachs + Ausschüttungen)

Den Bruttobetrag trägst du je nach Fondstyp in Z9–13 ein (vor TFS). War der ETF-Kurs Ende 2025 unter dem Startkurs, ist die VP null — kein Deckel nötig. Die VP gilt als am 2. Januar 2026 zugeflossen (§ 18 Abs. 3 InvStG).

Konkretes Beispiel: Aktien und ETF im selben Depot

Beispiel — Steuerjahr 2025

Position 1: iShares Core MSCI World ETF (Aktienfonds, 30 % TFS)

  • 200 Anteile, NAV 1.1.2025: 80,00 €; NAV 31.12.2025: 87,50 €
  • Ausschüttungen 2025: 2 × 55,00 € = 110,00 € brutto
  • Basisertrag: 200 × 80 € × 70 % × 2,29 % = 256,48 €
  • VP = 256,48 − 110,00 = 146,48 € brutto (in Z9 einzutragen)

Position 2: Apple-Aktien (FIFO-Verkauf)

  • Kauf 30 Stück am 15.03.2023 zu 155,00 € = Einstand 4.650,00 €
  • Kauf 20 Stück am 10.09.2024 zu 210,00 € = Einstand 4.200,00 €
  • Verkauf 35 Stück am 12.06.2025 zu 230,00 € = Erlös 8.050,00 €
  • FIFO: 30 Stück (Einstand 4.650 €) + 5 Stück (Einstand 1.050 €) = 5.700,00 €
  • Gewinn: 8.050 − 5.700 = 2.350,00 €

Position 3: Johnson & Johnson Dividende (US, 15 % Quellensteuer)

  • Bruttodividende: 200,00 €; Quellensteuer 15 %: 30,00 €
  • Anrechenbar: min(30 €, 25 % × 200 €) = 30,00 €
Formular + ZeileBetrag
Anlage KAP Z192.550,00 € (2.350 + 200 Dividende)
Anlage KAP Z202.350,00 €
Anlage KAP Z4130,00 €
Anlage KAP-INV Z4110,00 € (brutto, vor TFS)
Anlage KAP-INV Z9146,48 € (brutto, vor TFS)

Die häufigsten Fehler

ETF-Erträge in die Anlage KAP statt KAP-INV eintragen: ETF-Dividenden, VP und Verkaufsgewinne gehören ausschließlich in die Anlage KAP-INV. In Z19 der KAP haben sie nichts verloren — die Teilfreistellung würde sonst nicht greifen.
KAP-INV-Beträge nach Teilfreistellung eintragen: In alle KAP-INV-Zeilen kommt der Bruttobetrag vor TFS. Die Teilfreistellung wird automatisch angewendet. Wer den bereits reduzierten Betrag einträgt, zahlt zu wenig und bekommt das irgendwann per Bescheid zurück.
Vorabpauschale vergessen: Thesaurierende ETFs schütten nichts aus, aber die VP fällt trotzdem an. Für 2025 ist der Basiszins 2,29 % — positiv, also gibt es eine VP bei ETFs mit Kursanstieg. Z9–13 leer zu lassen, ist nur korrekt, wenn die VP tatsächlich null ist.
Termingeschäfte noch in Z24 eintragen (für 2025 falsch): Z24 gibt es in der 2025er Anlage KAP nicht mehr. Verluste aus Optionen und Futures fließen in Z22 (Topf 2 sonstige Verluste) ein.

2025 vs. Vorjahre — die wichtigsten Unterschiede

Thema202320242025
Termingeschäfte-Verlustdeckel max. 20.000 € max. 20.000 € aufgehoben
KAP Z21 / Z24 vorhanden vorhanden entfallen
Vorabpauschale Basiszins − 0,05 % → VP = 0 + 2,55 % + 2,29 %
KAP-INV Z9–13 (VP-Zeilen) leer eingeführt weiterhin aktiv
Sparer-Pauschbetrag 1.000 / 2.000 € 1.000 / 2.000 € 1.000 / 2.000 €

Häufige Fragen

Muss ich KAP und KAP-INV beide abgeben?
Die Anlage KAP brauchst du immer, sobald du ausländische Kapitalerträge hattest. Die Anlage KAP-INV kommt zusätzlich dazu, wenn du Investmentfonds im Depot hattest — auch wenn du nichts verkauft hast. Schon Ausschüttungen oder die Vorabpauschale begründen die Pflicht zur KAP-INV.
Wo trage ich ETF-Verluste aus Verkäufen ein?
ETF-Verluste kommen in die Anlage KAP-INV — in die Verlustzeile des jeweiligen Fondstyps (z. B. Z16 für Aktienfonds). Sie können mit Gewinnen aus ETF-Verkäufen (Topf 2) verrechnet werden, nicht mit Aktiengewinnen aus der KAP.
Was ist mit Termingeschäftsverlusten aus 2022–2024?
Die Aufhebung des Verlustdeckels gilt ab 2025. Für Vorjahre bleibt die alte Rechtslage. Offene Verlustvorträge aus Termingeschäften (die durch die Beschränkung entstanden sind) stehen in Verlustfeststellungsbescheiden. Wie sie ab 2025 verrechnet werden können, solltest du im Einzelfall mit einem Steuerberater klären.
Woher weiß ich, ob mein ETF ein Aktienfonds oder sonstiger Fonds ist?
Die verbindliche Einordnung steht im Bundesanzeiger oder im Fondsprospekt. Faustregel: Hält der Fonds dauerhaft mindestens 51 % Aktien gemäß seinen Anlagebedingungen, ist er ein Aktienfonds (30 % TFS). Anleihen-ETFs, Geldmarkt-ETFs und Rohstoff-ETCs sind in der Regel sonstige Fonds (0 % TFS).
KAPitan übernimmt diese Berechnung automatisch?
Ja. KAPitan liest die DEGIRO-CSV, berechnet FIFO für Aktien und ETFs, die Vorabpauschale mit dem aktuellen Basiszins, die Teilfreistellung nach Fondsart und die anrechenbare Quellensteuer nach § 32d Abs. 5 EStG. Das Ergebnis sind direkt übertragbare Zeilen für Anlage KAP und KAP-INV. Jetzt berechnen →

Kein Ersatz für Steuerberatung. Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und wurde sorgfältig recherchiert — Fehler sind dennoch möglich, da sich Gesetze und Verwaltungspraxis ändern können. Er begründet kein steuerliches oder rechtliches Beratungsverhältnis. Für deinen konkreten Einzelfall empfehlen wir, einen Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht zu konsultieren.

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